Der gemeinsame Sortenkatalog der Europäischen Union ist für den legalen Hanfanbau innerhalb der EU ein sehr wichtiges Dokument:
Nur jene Hanfsorten, welche in der aktuellen Ausgabe der Sortenliste unter "Cannabis sativa" als "zertifiziert" enthalten sind, dürfen grundsätzlich in der EU angebaut werden. Dies soll garantieren, dass es sich bei den angebauten Sorten um THC arme Varianten handelt, mit denen ein Missbrauch als Suchtmittel grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Neben der landwirtschaftlichen Nutzung für die Erzeugung von Textilien, Dämmmaterialien, Nahrungsmitteln, Papier und vielem mehr, sind diese Sorten auch zunehmend für die Erzeugung von CBD Produkten von großem Interesse. Auch wenn es je nach Land verschiedene nationale Gesetze und Grenzwerte, bezogen auf den Hanfanbau, gibt ist die Verwendung von Sorten, welche nicht im gemeinsamen Sortenkatalog angeführt sind in Österreich bis auf ein paar wenige Ausnahmen verboten, auch wenn deren THC Gehalt unter 0,3 % liegt.